Der Verwalter als Lotse der Wohnungseigentümer
Sie kennen das:
Nach erfolgreichem Kaufvertragsabschluss beim Notar übernehmen Sie voller Erwartungshaltung Ihre neue Immobilie und werden erstmal mit Bürokratismus konfrontiert: Eigentumsübergang, SEPA-Lastschriftmandat, Teilungserklärung, Verwaltervertrag, Eigentümerprotokolle, Wirtschaftsplan, Jahresabrechnung, Eigentümerversammlung etc....
So hatten Sie sich das nicht vorgestellt -
Als Wohnungseigentümer wollen Sie endlich unabhängig von Beschränkungen, z.b. durch Mietverträge, die eigenen vier Wände gestalten, Raum für ihre persönlichen, individuellen Bedürfnisse schaffen und gleichzeitig mit Ihrer Investition zur Wertoptimierung und Vermögensbildung beitragen.
In einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern genau diesen Ausgleich zwischen den Interessen der Solidargemeinschaft und den Ansprüchen des einzelnen Wohnungseigentümers herzustellen und dabei gleichzeitig die Werterhaltung des Objektes zu gewährleisten, ist die Königsdisziplin in der WEG-Verwaltung.
Seit fast 30 Jahren lotsen wir unsere Wohnungseigentümergemeinschaften genau an dieser Stelle durch den Hafen zu sicheren Beschlüssen - mit großer Erfahrung, Fachkompetenz und Fingerspitzengefühl!
Leistungskatalog WEG-Verwaltung nach dem Wohnungseigentumsgesetz:
Auszug Grundleistungen nach §27, Abs. 1 und 2 WEG
1.Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung:
Erstellung und Überwachung des Wirtschaftsplans sowie die Erstellung der Jahresabrechnung für die Eigentümergemeinschaft.
2. Eigentümerversammlung:
Vorbereitung, Durchführung und Protokollierung der Eigentümerversammlungen. Durchführung von Beschlüssen.
3. Buchhaltung:
Ordnungsgemäße Buchführung, einschließlich Rechnungskontrolle und -anweisung, sowie Zahlungsverkehr. Verwaltung und Abrechnung der Rücklagen und Anlagenkonten.
4. Instandhaltung und Instandsetzung:
Überwachung und Koordination von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum. Vorbereitung entsprechender Beschlüsse für die Eigentümerversammlung.
5. Vertragsverwaltung:
Überwachung und Betreuung von Verträgen mit Dienstleistern und Handwerkern.
6. Geldverwaltung:
Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder, einschließlich der Anlagen auf Giro- und Anlagekonten.
7. Kommunikation und Korrespondenz:
Schriftverkehr mit Eigentümern, Behörden und Dienstleistern.
8. Hausordnung:
Überwachung der Einhaltung der Hausordnung und ggf. Anpassung.
Neben den Grundleistungen können im Verwaltervertrag gesondert zu vergütende Sonderleistungen vereinbart und erbracht werden.
Verwaltung kleiner Eigentümergemeinschaften
Kleinere Gemeinschaften finden häufig keine professionelle WEG-Verwaltung, da der Aufwand auf Grund der geringen Größe häufig als unrentabel empfunden wird.
Wir haben dieses Problemfeld erkannt und bieten als Verwalter vieler kleinerer WEG´s ein speziell auf diese Bedürfnisse konzipiertes Servicepaket an.
Für Gemeinschaften bis zu 10 Einheiten erfolgt keine einheitenbezogene Honorarkalkulation, sondern eine objektbezogene.
